Stiftungen des DKV

Förderungs- und Hilfsfonds des DKV

Das Kuratorium der Stiftung tagt 2mal im Jahr, – im Frühjahr und im Herbst. Für die nächste Sitzung reichen Sie uns bitte Ihre Anträge unter Beachtung der Förderrichtlinien und Form der Antragstellung (s.unten) bis 30. September 2024 ein.

Geschichte und die Stifter
Die Stiftung wurde 1990 unter dem Namen Paul Woitschach-Stiftung errichtet. Das Ehepaar Gerda und Paul Woitschach vererbte sein Vermögen dem Komponist:innenverband mit der Auflage, eine Stiftung zu errichten.

Die Stiftung wurde im Jahr 2011 umbenannt in Förderungs- und Hilfsfonds des Deutschen Komponist:innenverbandes. Anlass war die Zustiftung von Waltraud und Helmut Brüsewitz.

Gerda & Paul Woitschach

Paul Woitschach (1908-1981) war ein Berliner Komponist, Kapellmeister, Arrangeur und Verleger. Er hat ein umfangreiches Oeuvre hinterlassen, das neben Stimmungsliedern, Schlagern auch Werke konzertanter Unterhaltungsmusik umfasst. Eine Spezialität Paul Woitschachs waren seine Potpourris, eine Zusammenstellung modern arrangierter Melodien.

Paul und Gerda Wortschach überließen der Stiftung die Wahl des Zwecks der zu verteilenden Mittel und erwähnten aber explizit die Unterstützung in Not geratener Kollegen, welche älter als 50 Jahre sind.

Waltraut & Helmut Brüsewitz

Helmut Brüsewitz (1925-1999) war ein Hamburger Komponist. Er hat eng mit Bert Kaempfert und seinem Orchester zusammengearbeitet und war vor allem jahrelang als Arrangeur tätig.

Helmut und Waltraud Brüsewitz bestimmen die Verwendung des Nachlassvermögens für satzungsgemäße Zwecke der Stiftung unter Beachtung der besonderen Förderung der Unterhaltungsmusik sowie ebenfalls für die Unterstützung bedürftiger Komponisten und Arrangeure.

Peter Weirauch

Peter Weirauch (1933-2019) arbeitete in Berlin als Komponist und Bearbeiter für verschiedene Rundfunkorchester. Er schrieb vor allem Kammermusiken für verschiedene Besetzungen und Elektroakustische Musik.

Peter Weirauch bestimmt die Verwendung seines Nachlassvermögens für satzungsgemäße Zwecke der Stiftung.

Organisation
Die Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung. Träger ist der Deutsche Komponist:innenverband (DKV).

Kuratorium

Prof. Bernd Wefelmeyer |Vorsitzender

Rainer Rubbert | stellv. Vorsitzender

Moritz Eggert

Silvia Moisig

Peter Seiler

Stiftungszweck
Das Stiftungsvermögen dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken. Aufgabe des Zweckvermögens ist

  • die Förderung der Tonkunst, insbesondere durch zweckgebundene Zuwendungen für die mit der künstlerischen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden, angemessenen Aufwendungen für musikalische Produktionen, Pilotprojekte, Wettbewerbe und Publikationen
  • die Verleihung von Preisen zur Förderung musikalischen Schaffens
  • die Unterstützung von Komponisten und deren Angehörigen bei Bedürftigkeit.
Förderkriterien
Wir möchten auf nachstehende Förderkriterien hinweisen:

  • bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheberinnen und Musikurheber beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
  • besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
  • Unterstützung junger Komponistinnen und Komponisten mit neuen Ideen und Projekten
  • keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und  Komponisten
  • keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen

Bei der Unterstützung von bedürftigen Komponistinnen und Komponisten und deren Angehörigen müssen die Voraussetzungen gemäß § 53 der Abgabenordnung vorliegen. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit sowohl anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und ggfl. seiner Familienangehörigen als auch anhand seiner persönlichen Situation (Krankheit, andere Fälle der Not) umfassend belegen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Antrag den Förderschwerpunkten der Stiftung entspricht oder aufgrund Ihrer persönlichen Situation eine Unterstützung möglich ist, beraten wir Sie gern.

Antragstellung

Ein Projektantrag muss folgende Angaben enthalten:

  • genaue und aussagekräftige Projektbeschreibung (max. 3.500 Zeichen)
  • verbindliche Veranstaltungsdaten
  • weitestgehend vollständige Mitteilung über beteiligte Komponisten/innen
  • nachvollziehbare Kostenkalkulation
  • Benennung weiterer Förderer und Kooperationspartner (bitte schriftliche Bestätigung beifügen)
  • Ergänzende Informationen zum Projekt und zu Projektbeteiligten (in digitaler Form)

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung ausschließlich folgendes Formular:

Versand per Post oder Mail

FÖRDERANTRAG PDF

Kontakt

Sabine Begemann (Gf.)
Bayreuther Str. 37, 10787 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 84 31 05 82
gro.dnabrevnetsinopmok@nnamegeb

Paul und Käthe Kick-Schmidt-Stiftung

Geschichte und die Stifter
Frau Katharina Schmidt, die 1968 verstorbene Witwe des Komponisten Paul Kick-Schmidt, hat dem Deutschen Komponist:innenverband e.V. testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt und bestimmt, dass eine Stiftung durch ihn errichtet wird; diese soll den Namen „Paul und Käthe Kick-Schmidt-Stiftung“ führen.

Die Paul und Käthe Kick-Schmidt-Stiftung, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde im Jahre 1971 errichtet.

Organisation
Das Kuratorium der Stiftung entspricht in seiner personellen Zusammensetzung dem jeweiligen Vorstand des DKV. Das Gremium prüft mehrmals im Jahr eingegangene Anträge und entscheidet, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.
Zur Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung bestellt das Kuratorium einen Geschäftsführer.
Stiftungszweck
Die Stifter, Käthe und Paul Kick-Schmidt, hatten ein einziges Anliegen: Komponistinnen und Komponisten oder deren zurückgebliebene Ehepartner bei Krankheit, Unfall oder in sonstigen Fällen der Not Unterstützung zu gewähren.
Antragstellung
Bei der Unterstützung von bedürftigen Komponistinnen und Komponisten und deren Angehörigen müssen die Voraussetzungen gemäß § 53 der Abgabenordnung vorliegen. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit sowohl anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und ggf. seiner Familienangehörigen als auch anhand seiner persönlichen Situation (Krankheit, andere Fälle der Not) umfassend belegen.

Dementsprechend muss der Antrag folgende Informationen enthalten:

–  ein formloses Antragsschreiben

–  Nachweise des Einkommens des Antragstellers und ggf. der Familienangehörigen

Der Antrag ist an die Geschäftsstelle zu richten.

Wir empfehlen, sich vor der Antragstellung an die Geschäftsstelle zu wenden und sich beraten zu lassen.

Kontakt

Sabine Begemann (Gf.)
Bayreuther Str. 37, 10787 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 / 84 31 05 82
gro.dnabrevnetsinopmok@nnamegeb

Geförderte Projekte des Förderungs- und Hilfsfonds des DKV

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