Mitglied werden
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Ordentliches Mitglied kann jeder in Deutschland ansässige Komponist werden. Als deutscher Komponist im Sinne dieser Satzung gilt auch jeder nicht in Deutschland ansässige Komponist, der Mitglied der GEMA ist. Außerdem können Rechtsnachfolger, direkte Nachkommen oder juristische Personen, die sich für das Werk eines verstorbenen Autors einsetzen, Mitglied werden.
Der Deutsche Komponist:innenverband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik und anderen Institutionen. Als Mitglied profitieren Sie außerdem von Beratungs- und Serviceleistungen.
Schriftlicher Mitgliedsantrag
Hier können Sie sich den DKV-Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und anschließend unterschrieben einsenden:
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