Der Deutsche Komponistenverband begrüßt, dass am 3. Juli 2014 vom Deutschen Bundestag einstimmig das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen wurde. Das Gesetz festigt die Künstlersozialkasse und führt zu mehr Beitragsgerechtigkeit und zur besseren Absicherung der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler.

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass die Zahl der Kontrollen bei den sozialabgabepflichtigen Unternehmen massiv angehoben wird. Darüber hinaus kann die KSK künftig eigene Kontrollen durchführen, wenn sie Hinweise auf nicht gezahlte Sozialabgaben hat. Die Bundesregierung erwartet durch die verschärften Kontrollen erhebliche Mehreinnahmen, die die angespannte Finanzlage der KSK stabilisieren soll. Wie bisher tragen die Künstlerinnen und Künstler 50 Prozent der Beiträge. Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den Unternehmen, die von der Arbeit der Kreativen profitieren, übernommen.