Nach dem wegweisenden Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem US-KI-Anbieter Suno zieht der Deutsche Komponist:innenverband (DKV) eine positive erste Bilanz. Verbandspräsident Alexander Strauch sieht im Interview mit Deutschlandfunk Kultur (Sendung Fazit vom 31. Juli 2026) in der Entscheidung ein klares Signal für den Schutz menschlicher Kreativität. Gleichzeitig warnt er vor dem massiven wirtschaftlichen Druck auf Musikschaffende und fordert einheitliche europäische und globale Standards.

Das Landgericht München I hat in erster Instanz entschieden, dass der KI-Musikgenerator Suno urheberrechtlich geschützte Werke nicht ungefragt für das KI-Training vervielfältigen darf. Alexander Strauch, Präsident des Deutschen Komponist:innenverbandes, bewertet das Urteil als historischen Erfolg: „Dieses Urteil wirft ein tolles Licht darauf, wie wichtig das Komponieren und die Urheber:innen bei der ganzen Geschichte sind. Es geht einfach nicht, dass Unternehmen Songs abgreifen, in ihre Maschinen einspeisen und am Ende behaupten, das Generierte sei eine völlig andere Musik. Das Urheberrecht wurde heute spürbar gestärkt.“

Massiver Druck auf das Mittelfeld der Musikbranche
Trotz des juristischen Erfolgs bleibt die wirtschaftliche Lage für viele Kreative extrem angespannt. Durch die Flut KI-generierter Songs auf den großen Streaming-Plattformen geraten die Ausschüttungen für menschliche Urheber massiv unter Druck. Besonders betroffen ist laut Strauch die Medienkomposition: „Film- und Werbekomponist:innen haben aktuell existenzielle Probleme. Honorare sinken und Auftraggeber entscheiden sich zunehmend für billige KI-Produkte. Es trifft vielleicht nicht den Hochglanzbereich, aber das gesamte Mittelfeld und Unterfeld, von dem sehr viele Kollegen leben. Die Musikschaffenden werden hier regelrecht an die Wand gedrückt.“ Selbst vor der zeitgenössischen, ernsten Musik macht die Entwicklung nicht halt: Datenanalysen zeigen, dass auch die Werke von Avantgarde-Größen wie u.a. Helmut Lachenmann, Gordon Kampe, Aribert Reimann oder Carola Bauckholt ungefragt zum KI-Training genutzt wurden.

KI als Werkzeug ja – aber mit Kennzeichnungspflicht
Gegen den Einsatz von Technologie im Schaffensprozess sperrt sich die Branche indes nicht. Komponist:innen nutzen KI bereits erfolgreich als Werkzeug, etwa bei der Simulation von Chören oder der Erstellung neuer Synthesizer-Sounds. Echte Inspiration lässt sich laut Strauch jedoch nicht programmieren: „KI-Musik ist oft nur ein Abklatsch des Originals, der als Hintergrundbeschallung funktioniert. Aber eigentlich schaffen Menschen auch für diesen Bereich die bessere Musik.“ In Anlehnung an Sunos Werbespruch betont Strauch augenzwinkernd: „Wenn die Inspiration ausbleibt, nimmt man nicht Suno, sondern geht aufs Klo, gießt Blumen, hört Musik, kocht was oder geht spazieren.“  Für die Zukunft fordert der Verband eine strikte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte sowie grenzüberschreitende Regulierung: „Dieses Urteil betrifft erst einmal Deutschland. Da diese Unternehmen aber global agieren, brauchen wir dringend einheitliche Regeln in Europa, die Strahlkraft auf den amerikanischen und asiatischen Markt haben.“

Alexander Strauch, Präsident des deutschen Komponist:innenverband

 

 

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