Im Rahmen des Konjunkturprogramms „NEUSTART KULTUR“ wurden zahlreiche Stipendien an freischaffende Künstler/innen vergeben. Allerdings wurden einige Details in Bezug auf den Status der Stipendien bei der Künstlersozialkasse (KSK) bisher nicht abschließend geklärt und müssen per Erlass vom Bundesfinanzministerium und Bundesarbeitsministerium festgelegt werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat fordert gemeinsam mit dem Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV), dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und dem Deutschen Komponistenverband (DKV) Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die aus den Corona-Überbrückungshilfen ausgezahlten Stipendien für die Empfänger/innen bis zum 31. Dezember 2022 generell steuerfrei zu stellen. Bei der KSK müssen die Stipendien als Einkommen behandelt werden, dürfen aber nicht beitragspflichtig sein, denn die Stipendien dürfen in ihrer Corona-bedingten Überbrückungswirkung nicht durch zusätzliche Abgaben marginalisiert werden. Die KSK-Abgabefreiheit für die im öffentlichen Auftrag ausreichenden Organisationen für diesen Zeitraum ist dabei sicherzustellen.
Zudem sollten bis zum Ende der pandemiebedingten Einschränkungen im Kulturbereich KSK-Versicherte nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten ausnahmsweise auch über der Geringfügigkeitsgrenze ausüben dürfen, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.“

Das durchschnittliche Jahreseinkommen der KSK-Versicherten im Bereich Musik lag zum 01. Januar 2021 bei 13.085 Euro. Dies macht deutlich, in welch prekärer Situation sich zahlreiche Kreativschaffende befinden. Eine KSK-Beitragspflicht auf „NEUSTART KULTUR“-Stipendien würde für diese Zielgruppe große sozioökonomische Nachteile mit sich bringen. Stipendien sollten aber bei der KSK als Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit anerkannt werden und somit in die Berechnung etwa von Rentenpunkten der Versicherten und zukünftigen Überbrückungshilfen einfließen. Der DMR fordert zudem eine Ausnahmeregelung in Bezug auf Einkünfte aus nicht-künstlerischer Tätigkeit für KSK-Versicherte, bis die Folgen der Pandemie abgeklungen sind. Denn Musiker/innen, die derzeit aufgrund der Corona-Maßnahmen in ihrem eigentlichen Beruf nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten können und daher übergangsweise in freiberuflicher nicht-künstlerischer Tätigkeit mehr als geringfügig Geld verdienen, sind vom Ausschluss aus der KSK bedroht.

Berlin, 23. März 2021